Fideso Tax & Law
Nichtansässige Immobilieneigentümer

Immobilieneigentum in Spanien, aber Kein Wohnsitz hier? Sie haben trotzdem Steuerpflichten.

Jeder Nichtansässige mit Immobilien in Spanien muss jährliche Steuererklärungen einreichen — auch wenn die Immobilie leer steht. Fideso kümmert sich von Anfang bis Ende um Ihr Modelo 210, Mieteinkommenserklärungen, Vermögenssteuer und Immobilienverkäufe.

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Häufigste Nationalitäten nichtansässiger Eigentümer in Málaga
🇬🇧 BritishGrößte Käufergruppe
🇩🇪 GermanZweitgrößte Gruppe
🇳🇱 DutchAm schnellsten wachsend (+37 %)
🇸🇪 🇳🇴 🇩🇰 NordicStarke Präsenz
🇺🇸 AmericanSchnell wachsend
42,6 %
Ausländische Käufer in der Provinz Málaga
51K+
Immobilienkäufe durch Nichtansässige in Spanien (2025)
Ihre Steuerpflichten

Was nichtansässige Immobilieneigentümer in Spanien erklären müssen

Das spanische Steuerrecht begründet Pflichten ab dem Moment des Immobilienerwerbs — unabhängig davon, ob Sie die Immobilie vermieten, selbst nutzen oder leer stehen lassen. Fehlende Erklärungen können zu Strafen von über 200 € und Komplikationen beim Verkauf führen.

Jährlich

Pauschale Einkommensteuer

Auch wenn Ihre Immobilie nie vermietet wird, unterstellt Spanien ein "fiktives Einkommen" basierend auf 1,1–2 % des Katasterwertes. Sie müssen dieses jedes Jahr über Modelo 210 erklären und versteuern.

Jährliche Einreichung bis zum 31. DezemberBasierend auf dem Katasterwert (valor catastral)EU/EWR-Ansässige: 19 % SteuersatzNicht-EU-Ansässige: 24 % Steuersatz
Jährlich

Mieteinkommensteuer

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten — ob langfristig oder als Ferienunterkunft — müssen Sie die Einkünfte erklären. EU/EWR-Ansässige können Ausgaben abziehen; Nicht-EU-Ansässige im Allgemeinen nicht.

Jährliche Einreichung (seit der Reform 2024)EU/EWR: Besteuerung des Nettoeinkommens mit 19 %Nicht-EU: Besteuerung des Bruttoeinkommens mit 24 %Tourismuslizenz kann erforderlich sein
Bei Verkauf

Kapitalgewinnsteuer

Beim Verkauf Ihrer spanischen Immobilie behält der Käufer 3 % des Kaufpreises ein (Modelo 211). Den Gewinn erklären Sie über Modelo 210 und können eine Rückerstattung beantragen, falls zu viel Steuer einbehalten wurde.

3 % Einbehalt durch den Käufer bei AbschlussErklärung innerhalb von 4 Monaten nach dem VerkaufGewinn = Verkaufspreis abzüglich KostenRückerstattung möglich, falls Einbehalt die Steuerschuld übersteigt
Jährlich

Kommunale Grundsteuer (IBI)

Der Impuesto sobre Bienes Inmuebles ist eine Gemeindesteuer, die an das örtliche Rathaus (Ayuntamiento) gezahlt wird. Sie gilt für alle Eigentümer unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und ist jedes Jahr fällig.

Zahlung an das örtliche AyuntamientoSatz: 0,4–1,1 % des KatasterwertesFällig auch bei leerstehender ImmobilieKann von einem spanischen Bankkonto abgebucht werden
Bedingt

Vermögensteuer

Nichtansässige können spanische Vermögensteuer schulden, wenn ihr in Spanien belegenes Vermögen den geltenden Freibetrag übersteigt. Steuersätze und Freibeträge variieren je nach Autonomer Gemeinschaft.

Gilt, wenn spanisches Vermögen den Freibetrag übersteigtEingereicht zusammen mit der Einkommensteuererklärung (bis zum 30. Juni)Andalusien bietet günstige BefreiungenSolidaritätsabgabe kann ebenfalls anfallen
Bei Erbschaft

Erbschaft- & Schenkungsteuer

Spanisches Immobilieneigentum, das durch Erbschaft oder Schenkung übertragen wird, löst Steuerpflichten aus. Eine vorausschauende Nachlassplanung mit Expertenberatung kann die Steuerlast erheblich reduzieren.

Progressive Steuersätze von 7,65 % bis 34 %Variiert je nach Autonomer GemeinschaftEinreichungsfrist: 6 Monate ab TodesfallDoppelbesteuerungsabkommen können anwendbar sein
Ihre Steuerposition kennen

EU/EWR-Ansässige vs. Nicht-EU-Ansässige

Ihr steuerlicher Wohnsitzstaat bestimmt Ihren Steuersatz und welche Ausgaben Sie abziehen können. Diese Unterscheidung hat erheblichen Einfluss auf Ihre Gesamtsteuerbelastung.

EU- / EWR-Ansässige

19 % Steuersatz — Abzüge möglich

Niedrigerer Steuersatz

19 % sowohl auf pauschale als auch auf Mieteinkünfte — 5 Prozentpunkte niedriger als für Nicht-EU-Ansässige.

Abzugsfähige Ausgaben

IBI, Versicherung, Instandhaltung, Hypothekenzinsen, Verwaltungsgebühren und Gemeinschaftskosten können von den Mieteinnahmen abgezogen werden.

Kein Fiskalvertreter erforderlich

EU/EWR-Staatsangehörige können sich direkt bei der spanischen Steuerbehörde registrieren, ohne einen lokalen Vertreter zu bestellen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Die meisten EU-Länder haben umfangreiche bilaterale Abkommen mit Spanien, um die Doppelbesteuerung derselben Einkünfte zu vermeiden.

Nicht-EU-Ansässige

24 % Steuersatz — Keine Abzüge

Höherer Steuersatz

24 % sowohl auf pauschale als auch auf Mieteinkünfte — angewandt auf Bruttobeträge ohne Kostenabzüge.

Keine Ausgabenabzüge

Mieteinnahmen werden auf den vollen Bruttobetrag besteuert — Instandhaltung, Versicherung und Verwaltungskosten sind nicht abzugsfähig.

Fiskalvertreter empfohlen

Nicht-EU-Staatsangehörige sollten für Steuermeldungen und die Kommunikation mit der AEAT einen Fiskalvertreter in Spanien bestellen.

Vertragsabhängig

Die Entlastung hängt davon ab, ob Ihr Land ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien hat — dies variiert erheblich.

Was wir für Sie übernehmen

Vollständiger Steuerservice für nichtansässige Immobilieneigentümer

Wir erledigen alles aus der Ferne — Sie müssen nicht in Spanien sein. Schicken Sie uns einfach Ihren IBI-Bescheid und die Immobiliendetails, wir kümmern uns um den Rest.

01

Jährliche Modelo 210-Einreichung

Wir berechnen Ihr fiktives Einkommen, erstellen Ihr Modelo 210 und reichen es bei der Agencia Tributaria ein — korrekt und fristgerecht, jedes Jahr.

02

Mieteinkommenserklärungen

Jährliche oder vierteljährliche Meldungen für Mieteinnahmen, einschließlich Ausgabenabzügen für EU/EWR-Ansässige, Tourismuslizenz-Compliance und Plattformmeldungen.

03

Immobilienverkauf & Kapitalgewinne

Kapitalgewinnberechnung, Modelo 210-Einreichung für Verkaufserlöse, Verwaltung des 3 %-Einbehalts (Modelo 211) sowie Rückerstattungsanträge, wenn anwendbar.

04

Vermögensteuerberatung

Bewertung Ihrer spanischen Vermögensexposition, Vermögensteuerberechnungen und Meldungen — einschließlich der Solidaritätsabgabe und andalusischer Freibeträge.

05

Erbfolge & Nachlassplanung

Spanische Testamente, grenzüberschreitende Erbschaftsteuerplanung, testamentarische Strukturen sowie Koordination mit Beratern in Ihrem Wohnsitzland.

06

NIE & Fiskalvertretung

Unterstützung bei der NIE-Beantragung, Fiskalvertreterdienstleistungen für Nicht-EU-Eigentümer sowie laufende Vertretung gegenüber den spanischen Steuerbehörden.

Achtung

Häufige Fehler nichtansässiger Eigentümer

Viele nichtansässige Eigentümer erfahren erst beim Verkauf von ihren Pflichten — zu diesem Zeitpunkt haben sich Strafen bereits angehäuft. Folgendes sollten Sie vermeiden.

Annahme, IBI sei die einzige Steuer

Die Zahlung der kommunalen Grundsteuer (IBI) erfüllt nicht Ihre IRNR-Pflichten. Sie müssen außerdem jährlich Modelo 210 einreichen, auch wenn die Immobilie keine Mieteinnahmen generiert.

Keine Einreichung, weil "niemand eine Erinnerung geschickt hat"

Spanien versendet keine Erinnerungen. Sie sind verpflichtet, proaktiv einzureichen. Nichteinhaltung kommt beim Verkauf, bei der Erbschaft oder bei einer Steuerprüfung ans Licht.

Eine gemeinsame Erklärung für Miteigentümer einreichen

Jeder Eigentümer muss sein eigenes Modelo 210 für seinen Eigentumsanteil einreichen. Eine gemeinsame Einreichung ist ungültig und führt zu Compliance-Problemen.

Ausgaben als Nicht-EU-Ansässiger abziehen

Nur EU/EWR-Ansässige können Mietausgaben abziehen. Nicht-EU-Eigentümer, die Kosten abziehen, riskieren Strafen wegen fehlerhafter Meldungen.

Die 4-Monats-Frist nach einem Verkauf versäumen

Kapitalgewinne müssen innerhalb von 4 Monaten nach dem Verkauf erklärt werden. Eine verspätete Einreichung löst Zuschläge aus und kann die Rückerstattung des 3 %-Käufereinbehalts verzögern.

Kein Nachfolgeplan für spanisches Immobilieneigentum

Ohne ein spanisches Testament wird die Erbschaft Ihrer Immobilie nach den Regeln Ihres Heimatlandes abgewickelt — was im Widerspruch zu spanischem Recht stehen und zu kostspieligen Verzögerungen führen kann.

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Nicht sicher, ob Sie compliant sind? Lassen Sie es uns prüfen.

Schicken Sie uns Ihren aktuellen IBI-Bescheid und wir analysieren Ihre Steuersituation kostenlos. Wir helfen Ihnen auch dabei, fehlende Erklärungen für vergangene Jahre nachzuholen — je früher Sie handeln, desto geringer die Strafen.

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